Für Ihre Einreise nach Deutschland benötigen Sie in einigen Fällen ein Visum. Dies hängt von Ihrem Herkunftsland ab.
Ein Visum ist ein offizielles Dokument, das Ihnen die Einreise in ein Land genehmigt.
Um dieses zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Botschaft oder Konsulat. Dort erhalten Sie nähere Informationen über die Beantragung und zu den Visaarten.
- Länder, die kein Visum benötigen: Staatsangehörige der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
- Länder, die ein Visum für einen Aufenthalt länger als 90 Tage benötigen (oder 180 Tage mit einer Sondervereinbarung)
Die Visumgebühr beträgt für alle Visaarten 60 Euro. Ausnahmen sind jedoch möglich. Weitere Informationen über die Visabestimmungen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein offizielles Dokument, das Ihnen erlaubt, sich in Deutschland aufzuhalten, um zu studieren oder zu arbeiten. Dieses Dokument wird Ihnen von der Deutschen Einwanderungsbehörde ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltsgenehmigung drei Monate im Voraus beantragt werden muss.
Aufenthaltsgenehmigungen
Es gibt verschiedene Kategorien: Aufenthaltsgenehmigung, „Blaue Karte EU“, Forscher, Selbstständig Erwerbstätige, dauerhafte EU Aufenthaltsgenehmigung
Arbeiten in der EU mit der Blauen Karte
Die Blaue Karte ist ein spezielles Visum für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten. Es richtet sich an Spezialisten, die einen Arbeitsplatz mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 50.800 Euro finden. Für Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik und Ärzte gilt ein Mindesteinkommen von 39.624 Euro.
Die Blaue Karte ist maximal vier Jahre gültig. Die Bewerber müssen dafür ein Sprachenzertifikat der deutschen Sprache des Niveaus B1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) vorlegen können.
Ob Sie alle Voraussetzungen für eine blaue Karte mitbringen, können Sie unter folgendem Link prüfen:
Studenten Visum
Sie möchten in Deutschland studieren und kommen aus einem Nicht-EU-Staat? Dann benötigen Sie ein Studenten-Visum.
Für die Bewerbung an einer deutschen Universität benötigen Sie folgende Dokumente:
• einen gültigen Reisepass,
• eine Krankenversicherung,
• einen Nachweis Ihrer Finanzlage zur Sicherung Ihrer Unterhaltskosten während des Studiums
• eine Aufnahmebestätigung der Universität
• Einige Universitäten benötigen zudem einen Nachweis eines bestandenen Deutschtests.
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Staatsangehörige, die nicht zur EU/EEA oder der Schweiz gehören, eine Aufenthaltsgenehmigung. Staatsangehörige der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz dürfen ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten und können sogar eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Deutschland benötigt Fachpersonal insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik), Technik und Informatik. Mit einem akademischen Abschluss in einem der genannten Bereiche haben Sie eine bessere Chance auf die Zuteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Staatsangehörige der USA, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland und der Republik Korea können die Arbeitserlaubnis auch nach Einreise ohne Visum in Deutschland beantragen. Staatsangehörige aus allen anderen Ländern müssen bereits vor der Einreise ein Visum beantragen.
Sobald die Bundesregierung Ihre Bewerbung genehmigt, erteilt die Botschaft Ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums, das die Arbeitsgenehmigung beinhaltet.
Weitere Informationen
Hannover – Einwanderungsbehörde
Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Hannover
Teams Ausländer-/Asylrecht
Adresse: Maschstraße 17, 30169 Hannover
Telefon: 0511 – 616-0
Fax: 0511 – 616-22905
E-Mail: Auslaender-Asylrecht@region-hannover.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 / 13:00 bis 17:30 Uhr
Ausschließlich mit Termin
Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit
AdressE: Leinstraße 14, 30159 Hannover
Telefon: 0511 168-0
Fax: 0511 168-41190
Öffnungszeiten:
Ausschließlich mit Termin
Ausländerbehörde
Ausländerangelegenheiten
Addresse: Fallersleber Straße 1, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531/470-6008
E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de
Online Terminvergabe:
Ausländerbehörde
Addresse: Neues Rathaus – Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Telefon: 0551 400-2168
E-Mail: auslaenderstelle@goettingen.de
Telefonische Termine ausschließlich montags und dienstags von 14:00 bis 15:30 Uhr
Ausländerbehörde
Addresse: Stadthaus – Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
E-Mail: auslaenderbehoerde@osnabrueck.de
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag vom 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 17:30 Uhr
Mittwochs geschlossen
Online Termine:
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Addresse: Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-3853
Fax: 0441 235-3181
E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de
Bushaltestelle: Pferdemarkt
Online Termine:
Ausländerbehörde
Addresse: Porschestraße 49, 38409 Wolfsburg
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 281234
Fax: 05361 281500
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 8:30-16:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8:30-12:00 Uhr
Donnerstag 8:30-17:30 Uhr
Registrierung in Ihrer Stadt
Sobald Sie in einer neuen Stadt ankommen, müssen Sie sich als erstes registrieren. Melden Sie Ihren neuen Wohnort innerhalb der ersten Woche an.
Für jeden Stadtteil gibt es ein eigenes Einwohnermeldeamt. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis. Wenn Sie Kinder haben, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit.
Das Anmeldeformular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Dieses Dokument benötigen Sie in Zukunft öfter. Bitte tragen Sie dieses Dokument immer bei sich. In einigen Büros können Sie im Vorfeld einen Termin online oder telefonisch vereinbaren.